Förderungen für den Heizungstausch

Ab dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Fördersätze. Der Fördertopf für das Jahr 2024 wird mit insgesamt 1.250 Millionen Euro ausgestattet sein.

Eckpunkte des Förderpakets

  • Zum Zeitpunkt des Heizungstauschs werden im Durchschnitt 75 Prozent der Aufwendungen für eine neue Heizanlage durch Fördermittel auf Bund- und Landesebene abgedeckt.
  • Das Förderprogramm “Sauber Heizen für alle” erfährt eine erhebliche Ausdehnung. Haushalte im untersten Einkommensdrittel erhalten eine 100-prozentige Förderung sämtlicher Kosten.
  • Die Förderpauschalen des Bundes für die thermische Gebäudesanierung werden im Zuge dessen verdreifacht.

Neue Förderpauschalen für Ein- und Zweifamilienhäuser

  • Anschluss an die Nah- oder Fernwärme: 15.000 Euro
  • Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung: 18.000 Euro
  • Scheitholz-Zentralheizung: 16.000 Euro
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: 16.000 Euro
  • Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: 23.000 Euro

Die neue Bundesförderung im Detail

Für den Übergang von bestehenden konventionellen Heizsystemen zu modernen, umweltfreundlichen Alternativen in bestehenden Gebäuden wird die Förderung erheblich erhöht. Bisher wurde eine Pauschale in Höhe von 7.500 Euro gewährt, zusätzlich gab es einen “Raus aus Gas”-Bonus von 2.000 Euro für den Wechsel von Gasheizungen.

Ab dem 1. Januar 2024 werden nun spezifische Förderpauschalen für verschiedene Technologien eingeführt, sowohl für Ein- und Zweifamilienhäuser als auch für Reihenhäuser und den mehrstöckigen Wohnungsbau. Die Höhe der Förderung orientiert sich dabei an den Investitionskosten für ein umweltfreundliches Heizsystem – je höher diese Kosten, desto höher fällt auch die Förderung aus. Dabei wird berücksichtigt, dass beispielsweise eine Erdwärmepumpe höhere Kosten verursacht als der Anschluss an ein Fernwärmenetz. Diese Unterschiede spiegeln sich nun auch in den Förderpauschalen des Bundes wider.

Auch neu sind zusätzliche Zuschläge, beispielsweise 1.200 Euro für den Austausch eines Gasdurchlauferhitzers durch einen Elektroherd, 5.000 Euro als Bohrbonus bei gleichzeitigem Einbau einer Wärmepumpe oder die Erhöhung des Solarbonus auf 2.500 Euro bei gleichzeitiger Installation einer thermischen Solaranlage.

Durch die Kombination von Bundes- und Landesförderungen sowie steuerlichen Vorteilen werden zukünftig im Durchschnitt etwa Dreiviertel der gesamten Investitionskosten übernommen. Die Förderhöhe wird jährlich an den Baupreisindex angepasst, und die Bundesländer werden ihre Förderung zumindest in der bisherigen Höhe beibehalten.

Auch der mehrgeschossige Wohnbau profitiert von dieser Förderoffensive. Gerade hier spielt er eine entscheidende Rolle beim Ausstieg aus umweltschädlichen Öl- und Gasheizungen. Daher werden künftig auch im mehrgeschossigen Wohnbau deutlich gesteigerte Fördersätze wirksam.

Abhängig vom Heizungssystem und der Leistung der Anlage können bis zu 45.000 Euro Basisförderung vom Bund (bisher bis zu 15.000 Euro) gewährt werden. Zusätzlich gibt es 4.000 Euro pro Wohneinheit für die Zentralisierung des Heizsystems (bisher 3.000 Euro). Auch hier gibt es weitere Boni, etwa für den Wechsel von Gas- zu Elektroherden, das Bohren einer Erdsonde in Verbindung mit dem Einbau einer Erdwärmepumpe, den Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsysteme oder die Errichtung einer thermischen Solaranlage.

Nicht nur der Heizungstausch erfährt eine Förderung, sondern auch die Bundesförderung für die thermische Sanierung von Gebäuden wird verdreifacht. Im Ein- und Zweifamilienhaus wird die maximale Förderhöhe für eine umfassende Sanierung von derzeit 14.000 Euro auf 42.000 Euro angehoben. Im mehrgeschossigen Wohnbau wird die maximale Förderung des Klimaschutzministeriums von 100 Euro/m2 auf 300 Euro/m2 verdreifacht. Damit werden die 200 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung konkret umgesetzt.

Die Förderung “Sauber Heizen für Alle” für Menschen mit geringem Einkommen wird erheblich erweitert. Wie bisher werden hier bis zu hundert Prozent der Kosten für eine neue Heizung bis zu einer Obergrenze unterstützt. Nun wird die Förderung für Haushalte im untersten Einkommensdrittel ausgeweitet, was bedeutet, dass Haushalte bis zu einem Monatseinkommen von netto 1.904 Euro (zwölf Mal) für einen Einpersonenhaushalt unterstützt werden können. Für einen Mehrpersonenhaushalt erhöht sich die Einkommensgrenze unter Berücksichtigung entsprechender Gewichtungsfaktoren (Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen und 0,3 für jedes zusätzliche Kind). Die Einkommensgrenze für eine Familie mit zwei Kindern beträgt netto 3.998 Euro.

Wärmepumpen Tirol Installations GmbH

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